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FAQ zu Preisbremsen, Preisen und Versorgungssicherheit

Die staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen sind gemäß Regierungserklärung von Bundeskanzler Scholz zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Ursprünglich sollten die Preisbremsen für Fernwärme, Gas und Strom bis März 2024 gelten. Nach dem von der Regierung festgelegten Ende der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gilt für Ihren gesamten Energiebezug wieder der vertraglich vereinbarte Preis.

Eine Möglichkeit, schnell und rund um die Uhr Antworten und Erklärungen zu erhalten, sind unsere FAQ auf dieser Seite.

Preisbremsen und Abrechnung

Ich habe eine Rechnung erhalten, in dem schon Zeiträume aus dem Jahr 2023 enthalten sind. Die Preisbremsen sind darin noch nicht berücksichtigt. Warum nicht?

Kann ich meinen Abschlagsbetrag senken?

Wann bekomme ich meine Abrechnung?

Preisinformationen zu neckartal Gas und neckartal Wärme 

Welche Preisanpassung gibt es bei der Gas-Grundversorgung zum 1. Januar 2024?

Was passiert mit der Mehrwertsteuer?

Warum haben sich die Preise bei neckartal WÄRME zum 1. Januar 2023 erhöht?

Wie sieht der Preis für das neue Festpreisprodukt bei Gas neckartal GAS fix 2025/4 ab 1. Januar 2024 aus?

Energiesparen

Wo kann ich sonst noch ansetzen, um die Kosten zu begrenzen?

Unterstützungen

Ich kann trotz Entlastungen meine Gasrechnung nicht mehr begleichen. Was kann ich tun?

CO2-Kosten nach Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Was sind CO2-Kosten?

Was bedeutet das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) für Mieter und Vermieter?

Für welche Wärmeversorgungen gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz?

Wie werden die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern in Wohngebäuden aufgeteilt?

Woher stammen die Daten für die Ermittlung der Gebäudeeffizienz?

Wo finde ich die CO2-Kosten für meine Wärmeversorgung?

Wo sind die Kosten ausgewisen?

Wer ist für die Kostenaufteilung verantwortlich, wenn der Vermieter die Energie bezieht?

Wer ist für die Kostenaufteilung verantwortlich, wenn der Mieter selbst die Energie bei seinem Versorger bezieht?

Wie werden die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern in Nichtwohngebäuden aufgeteilt?

Was ist, wenn der Vermieter keine Sanierungsmaßnahmen durchführen kann, z.B. wegen Denkmalschutz oder aus anderen Gründen?

Energieversorgungssicherheit: Krisenvorsorge Gas

Die Versorgungssicherheit von Strom und Gas in Deutschland ist derzeit gewährleistet. Wie sich die Situation weiterentwickelt, hängt von vielen Faktoren ab: wie der Krieg in der Ukraine weiter verläuft, sich die Liefersituation entwickelt, wie kalt der Winter wird und wie gut Energie gespart wird.

Im Sinne der Vorsorge bereiten die Netzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesregierung daher Maßnahmen vor, um bei Engpässen schon früh reagieren zu können, damit es erst gar nicht zu größeren Versorgungsausfällen kommt. Eine dieser Maßnahmen ist die gezielte Abschaltung von Lasten, um das übergeordnete Gasnetz zu stabilisieren. Wir beantworten Ihnen hier gern die wichtigsten Fragen zu diesen Themen.

Wie sieht die Versorgungssituation auf dem Gasmarkt aus?

ENERGIEladen


Energieladen

Mo. - Fr.: 8.30 - 12 Uhr
Do.: 14 - 18 Uhr 

0800 513 513 8 
oder 06223 925 - 225

E-Mail senden

Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd

Haben Sie Anregungen oder Beanstandungen?

Aktuelle Themen rund um die Energieversorgung

FAQ Preise

Hier finden Sie unsere FAQ zu Preisen,
Entlastungen und zur Versorgungssicherheit

Störung melden

Haben Sie eine Störung zu melden?
Da die Telefonanlage der Stadtwerke Neckargemünd derzeit gestört ist, wenden Sie sich bitte unter den folgenden Nummern an die Mitarbeiter der Stadtwerke Heidelberg.


Erdgas: 06223 925 - 211
Wasser: 06223 925 - 222
Wärme: 06223 925 - 224
Straßenbeleuchtung: 06223 925 - 226

 

 

 

 

Störungen der Straßenbeleuchtung können Sie auch über unser Formular melden.

Ergebnisse Kundenumfrage

Wir haben eine Umfrage unter unseren Kunden durchgeführt. Hier sind die Ergebnisse.

Für Ihre Sicherheit: Gasanlagen jährlich prüfen

Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Deshalb haben wir eine Checkliste veröffentlicht, mit der Sie regelmäßig selbst Ihre Gasanlage prüfen können.

Störung melden:

 

Erdgas 06223 9252 11 Wasser 06223 9252 22 Wärme 06223 9252 24 Straßenbeleuchtung 06223 9252 26

Kunden-Hotline: